Ab dem 15.07.2020 gilt in Bonn die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, diese besagt für meine Bonner Stadtspaziergänge keine Veränderungen.
Angesichts
der Richtlinienen der Stadt Bonn sind
Stadtspaziergänge ohne Teilnehmerbeschränkungen möglich.
Allerdings gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die Rückverfolgbarkeit.
Daher bleibt bis vorläufig 11. August 2020 (Ende der aktuellen Verordnung) alles bei der eigenen Vorgabe:
- maximal 20 Teilnehmer (in Einzelfällen auch Beschränkungen auf 15 / 12 Personen)
- Anmeldung sinnvoll, Kontaktdaten-Aufnahme ist Pflicht
- Mindestabstand unter den Teilnehmern von 1,5 m
- wer möchte darf eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (keine Pflicht)
- es gibt weiterhin keine Innenbesichtigungen (da in Gebäuden nur 1 Person auf 7 Quadratmeter stehen darf)
Ab August wird der neue Flyer (August / September) im Umlauf sein.
Veranstaltungen außerhalb der Spaziergänge sind in diesem Jahr unwahrscheinlch, das betrifft auch meinen Vortrag am 18. Oktober in der Altstadt.
Die Reihe "Art & Eat" wird ab September in reduzierter Weise stattfinden.
Infos und Anmeldung unter Theatergemeinde
Weitere Informationen folgen am 11. August 2020.
Sonntag, 12. Juli 2020
Weingut Dreimädelhaus: Die neue Weinpreisliste 2020 ist da !!!
Die neue Weinpreisliste aus dem Weingut Dreimädelhaus ist erschienen.
Sie finden die Weinpreisliste 2020 hier als pdf-Datei
Sie finden die Weinpreisliste 2020 hier als pdf-Datei
Donnerstag, 2. Juli 2020
Die aktuelle Situation in Bonn 02.Juli 2020
Ab dem 02.07.2020 gilt in Bonn die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, diese besagt für meine Bonner Stadtspaziergänge keine Veränderungen.
Angesichts der Richtlinienen der Stadt Bonn sind Stadtspaziergänge ohne Teilnehmerbeschränkungen möglich.
Allerdings gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die Rückverfolgbarkeit.
Daher bleibt bis vorläufig 15. Juli 2020 (Ende der aktuellen Verordnung) alles bei der eigenen Vorgabe:
- maximal 20 Teilnehmer (in Einzelfällen auch Beschränkungen auf 15 / 12 Personen)
- Anmeldepflicht mit Kontaktdaten
- Mindestabstand unter den Teilnehmern von 1,5 m
- wer möchte darf eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (keine Pflicht)
- es gibt keine Innenbesichtigungen
Da mit einer erneuten Verlängerung der Verordnung zu rechnen ist, wird es dieses Jahr kein reguläres Programmheft mehr geben. Es werden immer aktuell Flyer im Umlauf sein.
Veranstaltungen außerhalb der Spaziergänge sind in diesem Jahr unwahrscheinlch.
Bereits definitiv abgesagt ist die Lange Theaternacht am 09. Oktober 2020.
Die Reihe "Art & Eat" wird in reduzierter Weise stattfinden, dazu später mehr.
Weitere Informationen folgen am 15. Juli 2020.
Angesichts der Richtlinienen der Stadt Bonn sind Stadtspaziergänge ohne Teilnehmerbeschränkungen möglich.
Allerdings gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die Rückverfolgbarkeit.
Daher bleibt bis vorläufig 15. Juli 2020 (Ende der aktuellen Verordnung) alles bei der eigenen Vorgabe:
- maximal 20 Teilnehmer (in Einzelfällen auch Beschränkungen auf 15 / 12 Personen)
- Anmeldepflicht mit Kontaktdaten
- Mindestabstand unter den Teilnehmern von 1,5 m
- wer möchte darf eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (keine Pflicht)
- es gibt keine Innenbesichtigungen
Da mit einer erneuten Verlängerung der Verordnung zu rechnen ist, wird es dieses Jahr kein reguläres Programmheft mehr geben. Es werden immer aktuell Flyer im Umlauf sein.
Veranstaltungen außerhalb der Spaziergänge sind in diesem Jahr unwahrscheinlch.
Bereits definitiv abgesagt ist die Lange Theaternacht am 09. Oktober 2020.
Die Reihe "Art & Eat" wird in reduzierter Weise stattfinden, dazu später mehr.
Weitere Informationen folgen am 15. Juli 2020.
Dienstag, 16. Juni 2020
Grabstätte des Schaustellers Rudolf Barth
Die Grabstätte des Schaustellers Rudolf Barth (1939 - 2020) auf dem Beueler Friedhof am Platanenweg.
Donnerstag, 11. Juni 2020
Aktuelle Situation in Bonn 11. Juni 2020
Ab dem 16.06.2020 gilt in Bonn die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, diese besagt für meine Bonner Stadtspaziergänge keine Veränderungen.
Angesichts der Richtlinienen der Stadt Bonn (siehe vorherigen Post) sind Stadtspaziergänge ohne Teilnehmerbeschränkungen möglich.
Allerdings gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die Rückverfolgbarkeit.
Daher bleibt bis vorläufig 01. Juli 2020 (Ende der aktuellen Verordnung) alles bei der eigenen Vorgabe:
- maximal 20 Teilnehmer (in Einzelfällen auch Beschränkungen auf 15 / 12 Personen)
- Anmeldepflicht mit Kontaktdaten
- Mindestabstand unter den Teilnehmern von 1,5 m
- wer möchte darf eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (keine Pflicht)
- es gibt keine Innenbesichtigungen
Weitere Informationen folgen am 01. Juli 2020.
Angesichts der Richtlinienen der Stadt Bonn (siehe vorherigen Post) sind Stadtspaziergänge ohne Teilnehmerbeschränkungen möglich.
Allerdings gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die Rückverfolgbarkeit.
Daher bleibt bis vorläufig 01. Juli 2020 (Ende der aktuellen Verordnung) alles bei der eigenen Vorgabe:
- maximal 20 Teilnehmer (in Einzelfällen auch Beschränkungen auf 15 / 12 Personen)
- Anmeldepflicht mit Kontaktdaten
- Mindestabstand unter den Teilnehmern von 1,5 m
- wer möchte darf eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (keine Pflicht)
- es gibt keine Innenbesichtigungen
Weitere Informationen folgen am 01. Juli 2020.
Freitag, 5. Juni 2020
Neue Situation in Bonn - keine Gruppenbeschränkungen
Es gibt neue Richtlinien der Stadt Bonn und daher ist eine Begrenzung der Teilnehmer auf 9 Personen nicht mehr gegeben.
Es gilt weiterhin die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Allerdings mit folgender Ergänzung der Stadt Bonn:
"In der ab dem 30. Mai geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) ist in § 8 Absatz 4 nunmehr vorgesehen, dass u.a. Führungen bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit, Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) mit Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, durchgeführt werden können. In der Folge sodann auch mit mehr als 10 Personen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 5).
Es gilt weiterhin die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Allerdings mit folgender Ergänzung der Stadt Bonn:
"In der ab dem 30. Mai geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) ist in § 8 Absatz 4 nunmehr vorgesehen, dass u.a. Führungen bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit, Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) mit Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, durchgeführt werden können. In der Folge sodann auch mit mehr als 10 Personen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 5).
Hiermit
bestätige ich Ihnen die Möglichkeit Stadtführungen anzubieten und
durchzuführen. Da es keine konkrete Definition der Gruppengröße und
Personenzahl gibt, sind bei Beachtung der Mindestabstände auch mehr als 10 Personen in einer geführten Gruppe zulässig."
Daher kann ich ab sofort auch wieder größere Gruppen führen, allerdings gilt weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Metern sowie die Rückverfolgungsmöglichkeit. Das führt dazu, dass weiterhin eine Anmeldung erforderlich ist und ich selbst eine Teilnehmerbeschränkung vornehme, damit überhaupt eine Durchführbarkeit gewährleistet ist.
Die Teilnehmerbeschränkung wird zunächst bei 20 Personen liegen, bei einigen wenigen Spaziergängen sogar bei 15 Personen.
Wenn es Neuerungen gibt werde ich Sie hier informieren
Dienstag, 2. Juni 2020
Auftritt bei der Altstadt-Lesereise am 30.08. abgesagt
Heute habe ich erfahren, dass die gesamte Altstadt-Lesereise in diesem Jahr abgesagt wurde, damit entfällt leider auch die Veranstaltung bei Peter, Paul und Freunde e,V, am 30.08.2020 Sonntag "Literaten in Bonn- Bonn in der Literatur".
Es gibt keinen direkten Ersatztermin, aber im nächsten Jahr 2021 einen neuen Versuch entweder bei der Kirschblüte oder im Spätsommer.
Ich bitte um Verständnis
Es gibt keinen direkten Ersatztermin, aber im nächsten Jahr 2021 einen neuen Versuch entweder bei der Kirschblüte oder im Spätsommer.
Ich bitte um Verständnis
Freitag, 29. Mai 2020
Villa Soennecken in Poppelsdorf
Zur Zeit ganz gut sichtbar:
Die Villa Soennecken von 1896 in Bonn-Poppelsdorf, erbaut unter Friedrich Soennecken.
Der Zustand ist weiterhin desolat.
Die Villa Soennecken von 1896 in Bonn-Poppelsdorf, erbaut unter Friedrich Soennecken.
Der Zustand ist weiterhin desolat.
Sommerprogramm Bonner Stadtspaziergang Mai - August 2020
Soeben ist das neue Programm für den Bonner Stadtspaziergang Mai - August 2020 erschienen ,es ist zur Zeit nur ein Flyer, das reguläre Programm erschient wieder im September.
Wenn jemand eine Druckversion (pdf-Datei) möchte, einfach unter Stichwort "Flyer" eine e-Mail an RSelmann@kultnews.de
Ansonsten finden Sie es an den üblichen Stellen in Bonn.
Wenn jemand eine Druckversion (pdf-Datei) möchte, einfach unter Stichwort "Flyer" eine e-Mail an RSelmann@kultnews.de
Ansonsten finden Sie es an den üblichen Stellen in Bonn.
Donnerstag, 28. Mai 2020
Bonner Stadtspaziergang startet am 31.05.2020 mit Tatsachen & Legenden
Ein Spaziergang etwas abseits der Sehenswürdigkeiten.
Start ist um 11.30 Uhr auf der Rückseite des Beethovendenkmals am Münsterplatz.
Der Preis beträgt 9 Euro pro Person.
Da es noch immer Auflagen von seiten der Stadt Bonn gibt (Coronaschutzverodrnung des Landes NRW) dürfen maximal 9 Personen am Spaziergang mit mir teilnehmen.
Durch diese Begrenzung ist es leider unabdingbar, dass eine Anmeldung zwingend erforderlich ist.
Diese Anmeldung kann unter 0228 / 697682 (AB) oder RSelmann@kultnews.de erfolgen.
Wer unangemeldet erscheint, hat keine Garantie auf Teilnahme, da ich keine zusätzlichen Personen mitnehmen darf.
Auch wenn es mal kurzfristig in einer der vielen Verodnungen hieß: "nur 20 Personen auf 1 Quadratmeter" (schöner Zahlendreher).
In diesem Sinne: Come Together
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