Mit der neuen Cornonschutzverordnung des Landes NRW (§ 13 1) sind meine Spaziergänge bis einschließlich 14. Mai 2021 nicht zulässig. Explizit werden "Gästeführer" auch im geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes erwähnt (Artikel 1 Absatz 3).
Damit finden alle öffentlichen wie gebuchten Spaziergänge bis zum 14. Mai 2021 nicht statt, die betroffenen Personen werden zeitnah informiert.
Eine Buchung ist nun erst ab dem 25.05.2021 möglich.
Am 14. Mai folgen hier weitere Informationen