Dienstag, 14. September 2021

Neue Verordnung ab 13. September - zunächst ohne weitere Einschränkungen

Die neue Coonaschutzerordnung des Landes NRW ab dem 13. September führt beim Bonner Stadtspaziergang zu keinen weiteren Bestimmungen.

Eine Anmeldung bleibt weiterhin notwendig, einen Negativtest benötigen die Teilnehmenden nicht.

Bei den Spaziergängen können durchaus wieder mehr Personen teilnehmen.

Alles ist zunächst bis zum 08. Oktober begrenzt.