Durch die heutige neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist laut Paragraf 4 Absatz 2. 8. auch bei meinen Bonner Stadtspaziergängen die 2G Regel in Kraft getreten.
Vorläufig bis einschließlich 21. Dezember müssen alle Teilnehmer geimpft oder genesen sein, ein Test ist nicht mehr ausreichend.
Bei allen Spaziergängen, ob öffentlich oder gebucht, bitte ich daher darum, einen Impfnachweis mitzubringen, es wird kontrolliert.
Ohne Impfnachweis ist eine Teilnahme nicht möglich, es gibt keine Ausnahmen z.B. Attest.
Alle schon angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.
Ansonsten gibt es keine Beschränkungen.
Neue Informationen folgen hier am 21. Dezember 2021 oder gegebenenfalls schon früher.