Zur Zeit gibt es laut Stadt Bonn 73 akut Corona-Infizierte in der Stadt
Ab dem 01.10.2020 gilt in Bonn die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW diese besagt für meine Bonner Stadtspaziergänge keine Veränderungen.
Angesichts
der Richtlinienen der Stadt Bonn sind
Stadtspaziergänge ohne Teilnehmerbeschränkungen möglich.
Allerdings gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die Rückverfolgbarkeit.
Daher bleibt bis vorläufig 31. Oktober 2020 (Ende der aktuellen Verordnung) alles bei der eigenen Vorgabe:
- maximal 20 Teilnehmer (in Einzelfällen auch Beschränkungen auf 15 / 12 Personen)
- Anmeldung sinnvoll, Kontaktdaten-Aufnahme ist Pflicht
Fakschangaben kosten 250 Euro Ordnungsstrafe!!
- Mindestabstand unter den Teilnehmern von 1,5 m
- wer möchte darf eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (keine Pflicht)
- es gibt weiterhin keine Innenbesichtigungen (da in Gebäuden nur 1 Person auf 7 Quadratmeter stehen darf)
Der aktuelle Flyer (Oktober / November) ist im Umlauf. Ab Ende Oktober erscheint dann das Programm bis Ende Dezember.
Ein reguläres Programmheft ist eventuell wieder für Mai 2021 geplant.
Weitere Informationen folgen am 31. Oktober 2020.