Da seit heute Samstag 10.10.2020 in Bonn neben der Coronaschutzverordnung des Landes NRW auch noch eine Allgemeinverfügung der Stadt Bonn gilt, wollte ich kurz aufklären, was das für die Bonner Stadtspaziergänge bedeutet.
Es gibt laut Begründung zu Ziffer 1 der Allgemeinverfügung der Stadt Bonn keine Einschränkungen.
Daher bleibt zunächst einmal alles beim Alten.
Diese Verfgung gilt solange bis der Wert der Neuinfektionen unter 30 fällt, zur Zeit liegt er bei 34,55.
Sollten die Zahlen steigen (zur Zeit 111 akute Corona-Fälle laut Stadt Bonn), könnte es auch zu weiteren Maßnahmen kommen, die dann auch kurzfristig meine Veranstaltungen betreffen können, daher werde ich an dieser Stelle regelmäßig informieren.
Für genaue Vorhersagen ist es zur Zeit einfach zu früh, sicher ist nur, dass es ein reguläres Programmheft nicht vor August 2021 geben wird,