Laut der neuen Coronaschutzerodnung des Landes NRW darf ich vom 02. November 2020 bis 30. November 2020 keine Stadtspaziergänge mehr anbieten (§ 8, Absatz 1).
Das betrifft sowohl die öffentlichen wie auch die gebuchten Spaziergänge, zudem sind auch für November keine Buchungen möglich.
Ab 01. Dezember 2020 würden dann wieder die Regeln nach meinem Hygienekonzept gelten.
Sollten Mitte November neue Bestimmungen beschlossen werden, so werde ich hier informieren.
Ab Ende November wird es auch einen Rundbrief geben.
Ob eine Allgemeinverfügung der Stadt Bonn zusätzlich relevant wird, zeigt sich heute Nachmittag.