Laut der neuen Coronaschutzerodnung des Landes NRW darf ich bis zum 20. Dezember 2020 keine Stadtspaziergänge mehr anbieten (§ 8, Absatz 1).
Das betrifft sowohl die öffentlichen wie auch die gebuchten Spaziergänge, zudem sind auch für Dezember keine Buchungen möglich.
Ab 02. Januar 2020 würden dann wieder die Regeln nach meinem Hygienekonzept gelten.
Sollten Mitte Dezember neue Bestimmungen beschlossen werden, so werde ich hier informieren.
Da ein Verlängerung der Verordnung zu erwarten ist, habe ich mich entschlossen, sämtliche Spazietgänge zwischen Weihnachten und Neujahr abzusagen, es sind in diesem Zeitraum auch keine Buchungen möglich.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Bonn besagt hingegen nichts Neues, allerdings gilt die Maskenpflicht damit bis zum 11. Januar 2021.
Einge Spaziergänge sind somit bis zu diesem Zeitpnkt nicht buchbar.
Weitere Informationen erfolgen hier am 16. Dezember 2020.