Der Judenstern wurde ab 1939 in Polen und ab 1941 im Deutschen Reich eine Pflichtkennzeichnung für jüdische Mitbürger. Die Nationalsozialisten orientierten sich mit dieser Kennzeichnung an einer Praxis aus dem Mittelalter. Seit dem Konzil von 1215 waren Juden und Sarazenen verpflichtet sich zu kennzeichnen, oftmals mit einem Gelben Ring an der Kleidung.
In Deutschland erstmals in Erfurt 1294 erwähnt.
Das Konzil berief sich mit dieser Kennzeichnung wiederum auf eine Methode, die in islamischen Ländern schon seit dem 8.Jhr. praktiziert wurde. Dort mussten Juden einen gelben Gürtel und Christen einen blauen Gürtel tragen.
Die Farbe Gelb war (und ist es teilweise noch) im Abendland negativ besetzt.
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