Allerdings erst Mitte des 20. Jahrhunderts darf die Leichenschau nur noch durch einen Arzt erfolgen, zuvor konnten auch Laien diese durchführen.
In Österreich gibt es diese Regelung seit 1770 (Leichenbeschau).
Die Abkürzng "R.D." ist auf einigen Priester Gräbern zu finden, so z.B. auf dem Grab der Priester der St. Remigius-Kirche auf dem Alten Friedhof in Bonn.
Dieser Abkürzzung steht für
Reverendus Dominus, R.D.
- Hochwürdiger Herr, Hochwürden