Sonntag, 13. Oktober 2013

Rubrik-Antworten: Leichenschau & Abkürzung "R.D." auf Grabsteinen

Die Leichenschau ist eine juristische Untersuchung der Verstorbenen, sie ist bereits seit dem 13. Jahrhundert auf deutschem Gebiet gesetzlich vorgeschrieben. 1299 durch Papst Bonifatius VIII. per Bulle geregelt.
Allerdings erst Mitte des 20. Jahrhunderts darf die Leichenschau nur noch durch einen Arzt erfolgen, zuvor konnten auch Laien diese durchführen.
In Österreich gibt es diese Regelung seit 1770 (Leichenbeschau).

Die Abkürzng "R.D." ist auf einigen Priester Gräbern zu finden, so z.B. auf dem Grab der Priester der St. Remigius-Kirche auf dem Alten Friedhof in Bonn.
Dieser Abkürzzung steht für
Reverendus Dominus, R.D. - Hochwürdiger Herr, Hochwürden