Es handelt sich um die Zentrale Rechtsschutzstelle (ZRS).
Diese existierte von 1950 bis 1970 und kümmerte sich um die Belange von deutschen Kriegsgefangene. Allerdings auch um die nicht entnazifizierten Personen in Deutschland, die eventuell für die Regierung nützlich sein konnten. Diese Personen wurden beispielsweise gewarnt, wenn gegen Sie ein Haftbefahl im Ausland vorlag.
Die ZRS hat so auch Verbrecher des Nationalsozialismus geschützt, die nachweislich Kriegsverbrechen im Ausland begangen haben.
Nützlich waren der Regierung in erster Linie ehemlige Richter und Justizbeamte aus der Zeit 1933 - 1945.
Ab 1953 war die Abteilung dem Auswärtigen Amt zugeordnet
Über diese Zentralstelle und die NS-Vergangegnheit der Justiz ist das Buch "Die Akte Rosenburg" erschienen.
Hier ein Einblick
Rosenburg 1961 |