Ab dem 20. August 2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, demnach können die Bonner Stadtspaziergänge weiterhin stattfinden.
Eine Beschränkung der Teilnehmenden ergibt sich nur noch aus der Abstandsregel, die weiterhin gilt.
Eine Anmeldung bleibt weiterhin erforderlich, aber es ist keine Datenerfassung mehr notwendig.
Abhängig ist die Regelung vom Inzidenzwert 35, in Bonn liegt er zur Zeit bei 91, 6 und somit gelten die Regeln zunächst bis zum 17. September 2021.