Mittwoch, 9. Februar 2022

Neue Verordnung und Verfügung - Spaziergänge zum Teil betroffen

Es ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW erschienen, damit verlängert sich die Maskenpflicht in der Bonner Innenstadt bis zum 09. März. Somit können nur in Ausnahmefällen Spaziergänge dort stattfinden (z.B. sonn- und feiertags), da alle Teilnehmer eine Maske tragen müssen. Ich selbst bin als Referent laut §3 Absatz 2 12a vom Maskentragen ausgenommen.

Auch wenn die Verfügung der Stadt Bonn noch nicht erschienen ist, so ist doch schon bekannt, was sie beinhalten wird. Daher ist der Spaziergang "Poppelsdorfer Allee" am 26.02. 2022 auch von der Maskenpficht betroffen, da es sich um eine "Brauchtumszone" handelt.

Allgemein ist die 2G-Regel und die Anmeldepficht verlängert worden bis zum 09. März.

Ansonsten gibt es keine weiteren Enschränkungen.