Ab dem 16.06.2020 gilt in Bonn die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, diese besagt für meine Bonner Stadtspaziergänge keine Veränderungen.
Angesichts der Richtlinienen der Stadt Bonn (siehe vorherigen Post) sind Stadtspaziergänge ohne Teilnehmerbeschränkungen möglich.
Allerdings gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie die Rückverfolgbarkeit.
Daher bleibt bis vorläufig 01. Juli 2020 (Ende der aktuellen Verordnung) alles bei der eigenen Vorgabe:
- maximal 20 Teilnehmer (in Einzelfällen auch Beschränkungen auf 15 / 12 Personen)
- Anmeldepflicht mit Kontaktdaten
- Mindestabstand unter den Teilnehmern von 1,5 m
- wer möchte darf eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (keine Pflicht)
- es gibt keine Innenbesichtigungen
Weitere Informationen folgen am 01. Juli 2020.