Es gilt weiterhin die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Allerdings mit folgender Ergänzung der Stadt Bonn:
"In der ab dem 30. Mai geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) ist in § 8 Absatz 4 nunmehr vorgesehen, dass u.a. Führungen bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit, Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) mit Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, durchgeführt werden können. In der Folge sodann auch mit mehr als 10 Personen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 5).
Hiermit
bestätige ich Ihnen die Möglichkeit Stadtführungen anzubieten und
durchzuführen. Da es keine konkrete Definition der Gruppengröße und
Personenzahl gibt, sind bei Beachtung der Mindestabstände auch mehr als 10 Personen in einer geführten Gruppe zulässig."
Daher kann ich ab sofort auch wieder größere Gruppen führen, allerdings gilt weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Metern sowie die Rückverfolgungsmöglichkeit. Das führt dazu, dass weiterhin eine Anmeldung erforderlich ist und ich selbst eine Teilnehmerbeschränkung vornehme, damit überhaupt eine Durchführbarkeit gewährleistet ist.
Die Teilnehmerbeschränkung wird zunächst bei 20 Personen liegen, bei einigen wenigen Spaziergängen sogar bei 15 Personen.
Wenn es Neuerungen gibt werde ich Sie hier informieren