Nun ist es amtlich, es wird vorerst keine Stadtspaziergänge geben.
Laut der neuen NRW-Corona-Schutzverordnung gibt es für Stadtführungen keine Ausnahmen, diese hätten unter § 8 gelistet sein müssen. Deshalb tritt nun automatisch § 13 in Kraft, dieser untersagt Verastaltungen bis 28. März 2021.
All das bedeutet, dass bis einschließlich 28. März 2021 keine Bonner Stadtspaziergänge stattfinden können, weder öffentlich noch gebucht.
Die entsprechend betroffenen Personen werden zeitnah informiert.
Wie es danach weitergeht ist zunächst unklar.
Entscheidend dürfte der nächste Bund-Länder-Beschluss am 22.03. 2021 sein. Ob eventuell dann ab dem 22.03. wieder Veranstaltungen zugelassen sind oder erst ab dem 05.04. wird sich noch zeigen.
Buchungen sind aber daher nun erst für die Zeit nach dem 05.04. 2021 möglich.
Ab da gelten auch die schon veröffentlichten Regeln.
Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Bonn wird in den nächsten Tagen nachgereicht.
Es tut mir wirklich leid, aber ich habe da keine Wahl.
Einen Rundbrief und ein Programm wird es dann erst nach dem 22.03. 2021 geben, zudem folgen dann hier auch neue Infos.