So nun gibt es zwar keine spezielle Verfügung der Stadt Bonn, aber ab dem 20.04.2020 gilt auch in Bonn die sogenannte Coronaschutverordnung des Landes NRW.
Daher sind bis einschließlich 03.05.2020 keine Bonner Stadtspaziergänge sowohl öffentlich wie auch gebucht möglich.
Entscheidend hierfür sind die Paragraphen §11 und §12.
Hier die Schutzverordnung